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   BVerwG, 24.01.1997 - 4 C 7.96   

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https://dejure.org/1997,25350
BVerwG, 24.01.1997 - 4 C 7.96 (https://dejure.org/1997,25350)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1997 - 4 C 7.96 (https://dejure.org/1997,25350)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 4 C 7.96 (https://dejure.org/1997,25350)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bodenabbauvorhaben im Wege der Naßentnahme für den Ausbau eines Gewässers dritter Ordnung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen fehlender Kenntnisnahme eines Schriftsatzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 4 C 7.96
    Aus dem Gebot des rechtlichen Gehörs folgt die Verpflichtung des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 4 C 7.96
    Auch eine Zurückweisung der Revision nach § 144 Abs. 4 VwGO kommt nicht in Betracht, da sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben kann (vgl. hierzu etwa Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 4 C 7.96
    Die Kausalitätsregel des § 138 Nr. 3 VwGO greift nur dann nicht ein, wenn der Verstoß sich auf Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 C 11.90

    Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Nachbarschutz gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1997 - 4 C 7.96
    Es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn das Gericht das übergangene Vorbringen berücksichtigt hätte (vgl. z.B. Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 238 = NJW 1992, 327).
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